Beförderungsbedingungen
Hier finden Sie unsere Beförderungsbedingungen als PDF zum Download.
Erhöhtes Beförderungsentgelt
Wir sind verpflichtet, Fahrausweiskontrollen durchzuführen, bei Beanstandungen des Fahrausweises die Personalien aufzunehmen und ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) auszustellen. Alle Informationen zum EBE entnehmen Sie dem folgenden PDF-Download.
Ihre Rechte als Fahrgast
Für Reisende, die von Unannehmlichkeiten aufgrund von Zugverspätungen, Zugausfällen und daraus resultierenden versäumten Anschlusszügen betroffen sind, gelten mit Einführung des neuen Fahrgastrechtegesetztes von 2009 einheitliche Fahrgastrechte im deutschen Eisenbahnverkehr.
Das Gesetz räumt den Reisenden gleiche Rechte ein und gilt für alle Züge, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnverkehrsunternehmen sie betrieben werden. Kein Anspruch auf Entschädigung besteht allerdings bei Verspätungen von U-Bahnen, Straßenbahnen oder Bussen.
Weitere Informationen bezüglich Entschädigungsansprüche und das Fahrgastrechte-Formular finden Sie unter: www.fahrgastrechte.info
Ein Tipp besonders für Pendler: Wenn Sie in kurzer Zeit mehrfach von Zugausfällen oder -Verspätungen betroffen waren (z.B. aufgrund einer Großbaustelle der DB), reicht es völlig aus, wenn Sie das Fahrgastrechteformular ein einziges Mal ausfüllen, damit Ihre Kontonummer und Kontaktdaten vollständig vorliegen. Dann fügen Sie eine Liste mit allen betreffenden Fahrten und Zügen hinzu, die sauber aufgeführt sind, das kann sogar handschriftlich sein. Wichtig ist: Sie müssen unbedingt die Original-Fahrkarten (Zeitkarten-Fahrausweise bitte als Kopie) mit einsenden, sonst kann Ihnen nichts erstattet werden.
Aufsichtsbehörde für Kundenbeschwerden, die nicht die Tarife der Fahrkarten betreffen, ist das Eisenbahnbundesamt (EBA).
Kontaktdaten
Eisenbahn-Bundesamt
Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Telefon: 0228 30795-400
Zum Beschwerdeformular
Website: www.eba.bund.de
Schlichtungsstelle
Oberste Priorität von Arverio Baden-Württemberg sind zufriedene Kund:innen. Sollten während einer Reise in unseren Zügen Probleme auftreten, bemühen wir uns umgehend, der Ursache auf den Grund zu gehen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen dem Reisenden und Arverio Baden-Württemberg besteht die Möglichkeit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Wir sind Mitglied der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Möchten Sie in direkten Kontakt treten, dann wenden Sie sich an:
Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Fasanenstr. 81
10623 Berlin
https://soep-online.de/
Hier veröffentlichen wir gemäß dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) unsere Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS):